Besondere Benutzungsbedingungen für die APCOA FLOW APP

(Stand Juli 2018)

Anbieter
APCOA Deutschland GmbH
Luftfrachtzentrum 605/6, Ebene 6
70629 Stuttgart
E-mail: service@apcoa.de

vertreten durch die Geschäftsführerin: Katrin Teichert

Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, Nr. HRB 221831 Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE227818589 (gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz)

 

I.    App Beschreibung

Die Software ist eine herunterladbare Softwareanwendung (“Software” oder “App”), mit der Sie (nachfolgend geschlechtsneutral “Nutzer”) auf APCOA-Flow Funktionen direkt von Ihrem Android-, iPhone-, iPad- oder einem Mobilgerät zugreifen können, sofern die Hardware von APCOA Flow unterstützt wird und mit der App kompatibel ist. Welche Geräte und Softwareversionen mit der App kompatibel sind, ergibt sich aus der Beschreibung der App im jeweiligen App-Store, über den die App heruntergeladen und installiert wird.

Sie können die App herunterladen, gleichgültig ob Sie den APCOA Flow Service verwenden. Um die voll Funktionalität der App zu aktivieren, müssen sie jedoch ein kostenfreies Benutzerkonto bei APCOA Flow einrichten und aktivieren. Hierfür gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen von APCOA.

Nach der Anmeldung bietet die App Zugriff auf digitale Dienste und Services von APCOA Flow. Diese ermöglichen dem berechtigten Nutzer das kontaktlose Ein- und Ausfahren in bzw. aus den von APCOA Flow umfassten Parkhäusern und Parkplätzen („Parkierungsanlagen“), die automatische Abrechnung und Bezahlung der damit verbundenen Parkvorgänge sowie ggf. Die Nutzung weiterer APCOA Flow Services.

 

II.    Endkunden-Lizenzvereinbarung („EULA“)

Endkunden-Nutzungsbedingungen für die App APCOA FLOW

1.    Einleitung
 

Diese Lizenzvereinbarung für Endnutzer (End User License Agreement oder „EULA“) ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen als Einzelperson oder Rechtsträger und der APCOA Deutschland GmbH („APCOA“). Sie erklären sich einverstanden, die EULA-Bedingungen einzuhalten, wenn Sie diese App für Android, iOS oder eine andere mobile Plattform herunterladen, installieren oder nutzen. Wenn Sie mit der EULA nicht einverstanden sind, sollten Sie das Kästchen „Ich akzeptiere die Bedingungen“ nicht aktivieren und die App nicht verwenden.

Mit der Installation bzw. Verwendung der App erklären Sie, dass Sie die EULA gelesen und verstanden haben und sich an diese halten werden.


1.1    Vertragspartner und Nutzungszweck

Diese App wird durch APCOA in einem App Store („Plattform“) des jeweiligen Betreibers („Plattformbetreiber“) angeboten. Vertragspartner des Nutzers ist APCOA.

Der Plattformbetreiber ist nicht Vertragspartner des Nutzers für die App oder ihren Inhalt.

1.2    Nutzer der App und Nutzungszweck
 

Der Nutzer ist Vertragspartner für die Nutzung dieser App entweder als Privatperson oder als Vertreter des Unternehmens, bei dem er beschäftigt ist. Schließt der Nutzer die Vereinbarung zur Nutzung für sein Unternehmen ab, ohne dazu berechtigt zu sein, ist er selbst Vertragspartner nach diesem EULA.

Diese App darf nur von folgenden Nutzern und für die angegebenen Zwecke genutzt werden: Diese App darf durch jeden rechtmäßigen Nutzer zu persönlichen Zwecken privat oder dienstlich genutzt werden.


1.3    Funktion und Zweck der App

Die Funktion und der Zweck der App sind unter der App-Beschreibung dargestellt.


1.4    Registrierung

Um die volle Funktionalität der App nutzen zu können, ist eine Registrierung eines Nutzeraccounts erforderlich. Dazu hat der Nutzer die Daten für den Nutzeraccount vollständig und korrekt anzugeben sowie stets aktuell zu halten. Für den Umgang mit diesen Daten gilt Teil II.

1.5    Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Für Kunden aus Deutschland gilt: APCOA wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

2.    Nutzungsrechte, Datennutzung

2.1    Reichweite der Nutzungsrechte

Der rechtmäßige Nutzer erhält das zeitlich beschränkte, nicht ausschließliche, nicht- unterlizensierbare, nicht-übertragbare, widerrufliche und unentgeltliche Recht, die App nach Maßgabe dieses EULA nur für private Zwecke zu nutzen. Abweichungen und Ergänzungen können sich ergeben aus den Informationen und Bedingungen für Freie und Open Source Software (“FOSS”) gem. Ziffer 2.2 und für Fremdinhalte gem. Ziffer 2.3.

2.2    Nutzungsrechte an FOSS

Die App kann Bestandteile von Freier und Open Source Software („FOSS“) enthalten. Dafür gelten vorrangig die INFORMATIONEN UND BEDINGUNGEN FÜR FOSS.

2.3    Fremdinhalte

Die App kann Bestandteile (Software oder Content) von Dritten enthalten oder verwenden. Dafür gelten vorrangig die INFORMATIONEN UND BEDINGUNGEN FÜR FREMDINHALTE. Soweit Rechte an diesen Fremdinhalten direkt von Dritten eingeräumt werden, schließt der Nutzer mit Vereinbarung dieses EULA einen Vertrag mit dem jeweiligen Dritten nach den entsprechenden Bedingungen ab. Bei einem Verstoß kann der Dritte den Nutzer in Anspruch nehmen.

2.4    Beendigung der Nutzungsrechte

Die Einräumung der Nutzungsrechte ist auflösend bedingt durch die Einhaltung dieses EULA. Bei einem Verstoß des Nutzers gegen dieses EULA fallen Nutzungsrechte an der App einschließlich ihres Inhalts automatisch weg.

Unabhängig davon können Veröffentlicher und Anbieter der App die Nutzungsrechte jederzeit durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung beenden.

2.5    Verstoß

Neben einem Wegfall der Nutzungsrechte kann ein Verstoß gegen dieses EULA weitere rechtliche Folgen für Nutzer haben, etwa wegen rechtswidriger Nutzung der App und ihrer Inhalte. Dazu gehören auch die Unterlassung der weiteren Nutzung und Schadensersatzansprüche.

2.6    Datenschutz

APCOA schützt die personenbezogenen Daten des Kunden und nutzt diese ausschließlich, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder der Kunde in eine Nutzung eingewilligt hat; nähere Informationen hierzu findet der Kunde in der Datenschutzerklärung, die über die App abrufbar ist. An sonstigen Daten, isnbesondere technischen Daten, die entweder keinen personenbezug aufweisen oder deren Personenbezug entfernt wurde (anonymisierte Daten) räumt der Kunde APCOA das nicht ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht ein.

3.    Nutzerpflichten

3.1    Vertraulichkeit

Der Nutzer darf Inhalte der App nur für sich privat verwenden und nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen, etwa in sozialen Netzwerken oder auf andere Art und Weise.

3.2    Pflicht zur Mitteilung von Mängeln

Der Nutzer teilt Störungen bei der Nutzung der App unverzüglich an die unter Kundensupport angegebene Kontaktstelle mit.

3.3    Rechtmäßige Nutzung

Der Nutzer ist verpflichtet, die App nur rechtmäßig nach Maßgabe dieses EULA und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht zu nutzen. Dafür steht der Nutzer ein.

4.    Verbote

4.1    Übertragungs- und Verwertungsverbot

Es ist nicht gestattet, die App Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, zu veröffentlichen, zu lizenzieren, zu verkaufen oder anderweitig kommerziell zu verwerten. Es dürfen keine Rechte an der App vermietet, verpachtet oder anderweitig übertragen werden.

4.2    Änderungsverbote

Es ist nicht gestattet, die App zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, abgeleitete Arbeiten daraus zu erstellen, die App zu dekompilieren, zurück zu entwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen den Quellcode der App abzuleiten. Gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt, insbesondere  das Recht des Nutzers, die App zu dekompilieren, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung ihrer Interoperabilität mit anderen Programmen zu erhalten, sofern der Anbieter ihm diese nicht zu angemessenen Bedingungen zugänglich macht.

5.    Auswirkung auf Software oder Webseiten des Veröffentlichers oder Dritter

Unzulässig ist jede Nutzung der App, die sich negativ auswirkt auf die App selbst oder mit ihr verbundene Webseiten oder auf Software, auf die durch die App zugegriffen wird.

6.    Gewährleistung

6.1    Kostenlose Bereitstellung und Ausschluss von Gewährleistungsrechten
 

(a)Leistungen

Die App steht in einer Grundversion kostenlos zur Verfügung. Deren Funktionsumfang ist im App-Store, über den die App heruntergeladen und installiert wurde, einsehbar und kann vom Anbieter jederzeit sowohl erweitert als auch reduziert werden. Es besteht insbesondere kein Rechtsanspruch auf bestimmte Funktionen, die in einer früheren Version noch vorhanden waren, es sei denn, diese Funktion wurde entgeltlich erworben.

(b)Preise

Die App kann durch In-App-Käufe kostenpflichtig um weitere Funktionen erweitert werden. Die jeweils aktuellen Preis- und Abonnement-Modelle sind in der App selbst, im App-Store und vor der Abgabe der Bestellung enthalten. Alle genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

6.2Ausschluss von Gewährleistungsrechten

SOWEIT DIE APP KOSTENLOS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, ERFOLGT DIES IM „IST-ZUSTAND“. INSBESONDERE WIRD KEINE VERFÜGBARKEITSZUSAGE, GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ÜBERNOMMEN. GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE SIND AUSGESCHLOSSEN, AUSSER BEI VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT VON VERÖFFENTLICHER ODER ANBIETER DER APP. DIES GILT AUCH FÜR ETWAIGEN SUPPORT.


6.3    Richtigkeit von Informationen

DER VERÖFFENTLICHER ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR VOLLSTÄNDIGKEIT UND RICHTIGKEIT. DARSTELLUNGEN VON SERVICEN, PRODUKTEN, PREISEN UND SONSTIGEN LEISTUNGEN ERFOLGEN OHNE GEWÄHR FÜR RICHTIGKEIT UND BEINHALTEN WEDER EIN VERTRAGSANGEBOT NOCH EINEN ANSPRUCH AUF ABSCHLUSS EINES VERTRAGES.

6.4    Reichweite der Gewährleistungsregelungen

DIE GEWÄHRLEISTUNG VON VERÖFFENTLICHER UND ANBIETER WIRD SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG AUSGESCHLOSSEN UND EINGESCHRÄNKT. Gesetzliche zwingende Rechte des Nutzers bleiben unberührt.

7.    Haftung

7.1    Haftungsumfang

APCOA haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe dier Ziffer 7.1 sowie der folgenden Ziffern 7.2 und 7.3.

APCOA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von APCOA oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von APCOA gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

APCOA haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.2    Haftungsfreistellung

Wird der Veröffentlicher oder der Anbieter der App von einem Dritten wegen eines Verstoßes  des Nutzers gegen dieses EULA in Anspruch genommen, stellt der Nutzer den Veröffentlicher und den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen und Kosten frei, die dadurch unmittelbar oder mittelbar entstehen einschließlich angemessener Kosten zur Verteidigung durch einen Anwalt. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer einen Verstoß nicht zu vertreten hat. Der Veröffentlicher behält sich vor, die Verteidigung gegen solche Ansprüche selbst zu übernehmen.

7.3    Reichweite der Haftungsregelungen

DIE HAFTUNG VON VERÖFFENTLICHER UND ANBIETER WIRD SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG AUSGESCHLOSSEN UND EINGESCHRÄNKT. Gesetzliche zwingende Rechte des Nutzers, insbesondere die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetztes bleiben unberührt.

8.    Zusätzliche Bedingungen Apple

8.1    Diese Nutzungsbedingungen werden ausschließlich zwischen dem Nutzer und APCOA und nicht mit Apple vereinbart. Apple übernimmt keine Verantwortung für die App, ist aber bei einer Verletzung der Nutzungsbedingungen berechtigt, gegen den Nutzer vorzugehen.

8.2    APCOA gewährt dem Nutzer das Recht, diese Anwendung ausschließlich auf iOS- Produkten, die ihm gehören oder von ihm bedient werden sowie in dem gemäß den Nutzungsbedingungen des App Store zulässigen Umfang zu nutzen.

8.3    Apple ist in keiner Weise zur Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf diese Anwendung verpflichtet.

8.4    Apple übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, Verteidigung, Beilegung und Erfüllung von Ansprüchen aus der Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter.

8.5    Apple ist nicht dazu verpflichtet, auf Ansprüche durch den Nutzer oder Dritte im Zusammenhang mit der App oder Ihrem Eigentum und/oder Ihrer Nutzung dieser Anwendung zu reagieren. Dies gilt unter anderem für die folgenden Ansprüche:
(a) Produkthaftungsansprüche;
(b) Ansprüche aus der Behauptung, dass die App gegen geltende gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen verstößt und
(c) Ansprüche aus Verbraucherschutz- oder ähnlichen Gesetzen.

8.6    Apple und dessen Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte der Datenschutzerklärung und dieser Nutzungsbedingungen und daher nach Ihrer Annahme des Vertrags berechtigt (und dieses Recht gilt als angenommen), diese Nutzungsbedingungen dem Nutzer gegenüber geltend zu machen.


9.    Schlussbestimmungen

9.1    Änderungsvorbehalt

APCOA behält sich vor, dieses EULA bei Bedarf anzupassen. APCOA informiert den Nutzer über wesentliche Änderungen des EULA. Änderungen treten 30 Tage nach dieser Benachrichtigung automatisch in Kraft. Ist ein Nutzer mit einer Änderung nicht einverstanden, hat er die App zu deinstallieren und nicht länger zu nutzen. Durch die weitere Verwendung der App erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit dem geänderten EULA.

9.2    Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieses EULA ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3    Anwendbares Recht

Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesem EULA findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.4    Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Stuttgart. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist gleichfalls Stuttgart.

nach oben


Allgemeine Zugangs- und Nutzungsbedingungen für APCOA FLOW

(Stand September 2019)

APCOA FLOW bezeichnet die nachfolgend dargestellten IT-basierten Parkservices und sonstigen Services („APCOA FLOW Services“), die von der APCOA Deutschland GmbH, Luftfrachtzentrum 605/6, Ebene 6, 70629 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, unter der Nr. HRB 221831 („APCOA“) für registrierte Personen angeboten werden. 

Der dazu von APCOA angebotene Zugangsservice über die APCOA FLOW App ermöglicht es, ein persönliches Benutzerkonto anzulegen. Nach der Registrierung können alle von APCOA angebotenen APCOA FLOW Services personalisiert und passwortgeschützt genutzt werden. 

Diese Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen („AZNB“) regeln das Vertragsverhältnis über den Zugang zu und die Nutzung von APCOA FLOW Services zwischen APCOA und der im Benutzerkonto (Ziffer III) angegebenen Person (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“).

I.    Geltungsbereich, Änderung und Ergänzung dieser AGB, Begriffsbestimmungen

1.Die Nutzung der APCOA FLOW Services ist ausschließlich für Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt bzw. Geschäftssitz innerhalb der Europäischen Union und insbesondere nicht für Kunden aus oder in den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Die APCOA FLOW Services sind ausschließlich für bzw. in den in der APCOA FLOW App oder auf der APCOA FLOW Webseite genannten Parkierungsanlagen („Objekt“) verfügbar.

2.APCOA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen) oder ähnlich gravierender und zwingender Änderungen der Umstände in einer für den Kunden zumutbaren Weise angemessen nachträglich und nur mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. 

APCOA ist dann verpflichtet dem Kunden die geänderten bzw. ergänzten AGB mitzuteilen und die Änderungen oder Ergänzungen deutlich hervorzuheben. Sollte der Kunde nicht mit den Änderungen bzw. Ergänzungen einverstanden sein, so kann er innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen bzw. Ergänzungen als genehmigt. APCOA wird in der Änderungsmitteilung besonders auf das Widerspruchsrecht, die Bedeutung des Verhaltens und auf die resultierenden Rechtsfolgen hinweisen. 

Vorstehende Absätze 1 und 2 dieser Ziffer 2 gelten nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.

3.Die nachstehend genannten, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

a)Berechtigter Nutzer ist eine natürliche Person, die ein Benutzerkonto hat und die APCOA FLOW Services nach Maßgabe und im Rahmen dieser AZNB nutzt. 

b)Benutzerkonto ist die Zugangsberechtigung zu den zugangsbeschränkten APCOA FLOW-Services. Das Benutzerkonto enthält Angaben über den berechtigten Nutzer und dessen Benutzerrechte. Die Registrierung erfolgt über einen Benutzernamen und ein Passwort. Mit Benutzername und Passwort kann man sich als berechtigter Nutzer authentifizieren und die APCOA FLOW Services nutzen.

c)APCOA FLOW Website ist der Internetauftritt von APCOA FLOW, erreichbar unter https://apcoa.de/flow.

d)APCOA FLOW App ist die Softwareanwendung zur Installation auf einem mobilen Endgerät, über die sich der Kunde als APCOA FLOW Nutzer registrieren und die APCOA FLOW Services nutzen kann.

II.    APCOA FLOW Services

1.Zu den APCOA FLOW Services für APCOA FLOW Kunden gehören das kontaktlose Ein- und Ausfahren in bzw. aus für APCOA FLOW ausgerüstete Parkhäuser, Parkgaragen und Parkplätze („Parkierungsanlagen“) sowie die automatische Abrechnung und Bezahlung der damit verbundenen Parkvorgänge; darüber hinaus kann APCOA FLOW weitere IT-basierte Serviceleistungen von APCOA umfassen (insgesamt: „APCOA FLOW Services“) 

2.Für die Nutzung der APCOA FLOW Services ist vom Kunden über die APCOA FLOW App ein Benutzerkonto zu eröffnen (Ziffer III).

3.Die APCOA FLOW App kann der Kunde je nach genutztem Betriebssystem aus dem Google Play Store oder aus dem Apple App Store auf sein mobiles Endgerät herunterladen. Die Weiterentwicklung der APCOA FLOW Services und der Informationstechnologie erfordern gelegentlich die Anpassung und Weiterentwicklung der betreffenden Dienste an neue technische Möglichkeiten sowie an geändertes Nutzerverhalten. In diesem Rahmen behält sich APCOA das Recht vor, die APCOA FLOW Services technisch weiterzuentwickeln und deren Funktionsumfang anzupassen.

4.APCOA ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die durchgängige Verfügbarkeit des APCOA FLOW Services zu erreichen und bei auftretenden Störungen unverzüglich wiederherzustellen. Aufgrund höherer Gewalt (z.B. kriegerische Auseinandersetzungen, Unwetter, Arbeitskampfmaßnahmen) oder aufgrund der Durchführung notwendiger Wartungs-, Reparatur oder sonstiger Maßnahmen an den technischen Einrichtungen von APCOA oder an den technischen Einrichtungen Dritter, die Daten, Inhalte, Informationen oder Übertragungskapazitäten für die APCOA FLOW Parkservices bereitstellen, kann es gleichwohl zu unvermeidbaren vorübergehenden Störungen oder einer Verminderung der Leistungsfähigkeit (Geschwindigkeit) der APCOA FLOW Services kommen. Zudem kann eine intensive gleichzeitige Nutzung der APCOA FLOW Services durch viele Kunden zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (Geschwindigkeit) der APCOA FLOW Services führen.

5.Im Falle technischer Störungen der APCOA FLOW Services oder sonstiger Probleme des Kunden bei der Nutzung der APCOA FLOW Parkservices kann sich der Kunde an den Kundenservice von APCOA (Ziffer VII) wenden.

III.Registrierung über Zugangsservice, Benutzerkonten, Zustandekommen und Voraussetzungen des Nutzungsvertrags

1.Für die Nutzung der APCOA FLOW Services muss der Kunde über den Zugangsservice der APCOA FLOW Website oder der APCOA FLOW App ein einziges Benutzungskonto eröffnen („Registrierung“). Der Zugangsservice ist für den Kunden kostenlos Das Benutzerkonto kann ein speziell für APCOA FLOW eingerichtetes Benutzerkonto (siehe Ziffer 2) oder ein bereits bestehendes Benutzerkonto des Kunden bei einem sozialen Netzwerk sein (siehe Ziffer 3). 

 

2.Für die Registrierung kann der Kunde ein spezielles Benutzerkonto für APCOA FLOW einrichten. Hierfür gilt:

 

a)Die Einrichtung eines Benutzerkontos setzt die Angabe folgender persönlicher Informationen voraus

 

Vor- und Nachname des Nutzers sowie

Email-Adresse. 

 

Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass diese Angaben korrekt sind. Ändern sich die persönlichen Informationen, sind die Angaben vom Kunden unverzüglich über sein Benutzerkonto zu aktualisieren.

 

b)Um das Benutzerkonto zu schützen, sollte der Kunde ein Passwort auswählen, das folgenden Anforderungen genügt:

 

Mindestlänge von 6 Zeichen

erfüllt mindestens 3 der folgenden Voraussetzungen:

-enthält Großbuchstaben,

-enthält Kleinbuchstaben,

-enthält mindestens eine Ziffer,

-enthält mindestens ein Sonderzeichen.

 

Die Verwendung von Passwörtern, die lediglich aus einem oder mehreren Wörterbucheinträgen und Zahlen bestehen, sollte vermieden werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten. Aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch vorzubeugen, wird dem Kunden empfohlen, sein Passwort regelmäßig zu ändern. 

 

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, über die Einstellungen des Benutzerkontos das Passwort zu wechseln. Der Kunde ist für den sicheren Umgang mit seinem Passwort verantwortlich. APCOA übernimmt keine Haftung für die Folgen der Nicht-Einhaltung der vorstehenden Passwortregeln.

 

Für die Verwendung des APCOA FLOW Services wird dringend empfohlen, die Endgeräte vor Missbrauch durch Dritte mit den für die Endgeräte jeweils verfügbaren Maßnahmen (z.B. Gerätekennwort, grafisches Muster, etc.) zu schützen.

 

c)Der Benutzername entspricht der E-Mailadresse, die der Kunde bei der Registrierung angegeben hat. Der Kunde erhält alle erforderlichen Informationen für die Nutzung des Benutzerkontos an diese E-Mailadresse. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, über die Einstellungen des Benutzerkontos eine andere 

E-Mailadresse als Benutzernamen anzugeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Da die Kommunikation von APCOA mit dem Kunden u.a. per E-Mail erfolgt, muss der Kunde insbesondere über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen und Zugriff auf den dazugehörigen E-Mail-Account haben.

 

3.Der Zugangsservice kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, ein bestehendes Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk für die Registrierung und die Anmeldung zu nutzen. Bei der Registrierung können die Daten des Kunden aus einem sozialen Netzwerk dafür genutzt werden, das Anmeldeformular automatisch zu befüllen. Dies geschieht nur, wenn der Kunde zuvor in dem sozialen Netzwerk dem Zugangsservice von APCOA Zugriff auf bestimmte Daten seines Profils eingeräumt hat. Der Zugangsservice übernimmt aus dem sozialen Netzwerk die im Registrierungsfenster eingeblendeten Daten und die Identifikationsnummer des Kunden im sozialen Netzwerk. Nach erfolgter Registrierung kann der Kunde den Anmeldevorgang vereinfachen, indem er den entsprechenden Button des jeweiligen sozialen Netzwerkes nutzt. Ist der Kunde in diesem Fall bereits bei dem sozialen Netzwerk angemeldet, werden die Authentifizierungsinformationen des sozialen Netzwerks übernommen und es ist keine weitere Handlung des Kunden erforderlich. Hinweis: Bei einer Nutzung der Registrierungs- oder Anmeldefunktion über ein soziales Netzwerk ist für den Betreiber des sozialen Netzwerks nachvollziehbar, dass der Kunde sich beim APCOA FLOW registriert hat und auch einzelne Anmeldevorgänge sind nachvollziehbar. Nähere Informationen dazu können den Datenschutzbedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks entnommen werden. APCOA übernimmt keine Verantwortung für Funktionalitäten und eventuelle Datenauswertungen dieser Drittanbieter.

 

4.Der Zugangsservice kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, einzelnen Drittanbietern Zugriff auf einzelne seinem Benutzerkonto zugeordnete und an diesen Service angeschlossene Webseiten und verfügbare Applikationen - sofern verfügbar – zu erlauben. Wenn der Kunde dies einrichtet, wird APCOA dem Drittanbieter ein Authentifizierungsmerkmal übermitteln, welches der Kunde jederzeit widerrufen kann. Neben der Einrichtung ist es ggf. erforderlich, dass der Kunde auf den von ihm gewünschten und an diesen Service angeschlossenen Webseiten oder Applikationen gesonderten Nutzungsbedingungen zustimmt.

 

5.Der Kunde kann das Benutzerkonto jederzeit löschen. Für eine erfolgreiche Löschung des Benutzerkontos ist vom Kunden sicherzustellen, dass er sich zuvor aus der APCOA FLOW App abgemeldet hat. Nach der Löschung ist die personalisierte Nutzung der angeschlossenen Webseiten und Applikationen von APCOA FLOW nicht mehr möglich.

 

Bei einer Inaktivität von mehr als 24 Monaten ist APCOA berechtigt das Benutzerkonto zu löschen. Der Kunde wird spätestens einen Monat vor Löschung seines Kontos per Email darauf hingewiesen.

 

6.Mit dem Anklicken des Buttons „Registrieren“ und der Bestätigung der Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzrichtlinie von APCOA kommt ein Nutzungsvertrag zwischen APCOA und dem Kunden zustande, der den Kunden den Zugang zu den von APCOA angebotenen APCOA FLOW Services ermöglicht. 

 

Wirksame Verträge mit APCOA können nur von volljährigen Personen eingegangen werden. Der Vertrag ist nicht übertragbar. 

 

7.Für den vollen Zugang zu diesen Services im Rahmen der APCOA FLOW App ist zuvor die Verifizierung des Benutzerkontos erforderlich. Hierzu schickt APCOA dem Nutzer unmittelbar nach dessen Registrierung eine E-Mail an die von ihm im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse. Mit erfolgreichem Abschluss der Verifizierung des Benutzerkontos wird der Zugang zu den APCOA FLOW Services innerhalb der App freigeschalten.

 

IV.    Verantwortlichkeit APCOA, Haftung

1.APCOA ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der APCOA FLOW Services und der APCOA FLOW App entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Fahrer des Fahrzeugs durch die Nutzung des APCOA FLOW Services bzw. der APCOA FLOW App während der Fahrt vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird und dies zu Unfällen führt. 

APCOA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung von elektronischen Geräten, die für die Nutzung von APCOA FLOW erforderlich sind, beim Führen eines Fahrzeugs nur nach Maßgabe der StVO benutzt werden dürfen.

2.APCOA ist nicht verantwortlich für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde für das Benutzerkonto ein ungeeignetes Passwort gewählt oder das Passwort nicht sicher verwahrt hat, oder für Schäden, die durch einen Dritten verursacht werden, dem der Kunde den Zugriff auf die APCOA FLOW Services ermöglicht hat.

3.APCOA ist nicht verantwortlich für datenschutzrechtliche Verstöße des Kunden oder von Dritten, denen der Kunde die Zugriffsmöglichkeit auf die APCOA FLOW Services eingeräumt hat.

4.Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass die Möglichkeit der Nutzung der APCOA FLOW Serviceleistungen, wie beispielsweise die Internetnutzung sowie die Möglichkeit zum Empfang von SMS- , Push- bzw. E- Mail - Benachrichtigungen sowie der Erhalt eines GPS-Standorts, von der Funktion des Mobiltelefons, der (mobilen) Netzwerke und weiteren Dienstleistungen Dritter abhängig ist. APCOA ist nicht für solche Schäden verantwortlich, die auf die unzureichende Funktionsfähigkeit oder den völligen Ausfall des Mobiltelefons beziehungsweise der Netzwerke oder Dienstleistungen von Dritten zurückzuführen sind, wie beispielsweise auf den nicht (rechtzeitigen) Empfang einer SMS- , Push- oder E- Mail - Benachrichtigung. Dies beinhaltet auch Fälle höherer Gewalt gemäß nachfolgender Ziffer 5.

5.In Fällen höherer Gewalt, etwa bei Störungen in der Telekommunikations-Infrastruktur (Internet), nationalen Unruhen, Mobilisierung, Krieg, Verkehrssperrungen, Streiks, Ausschluss, DoS- Angriffen (Denial of Service Attacken ), DdoS- Angriffen (Distributed Denial of Service Attacken ), Betriebsstörungen, Stagnationen bei der Zulieferung, Brand, Überschwemmung, bei denen APCOA an der Erbringung der Services gehindert wird, so dass die Vertragserfüllung vernünftigerweise nicht von APCOA verlangt werden kann, entfällt die Leistungspflicht von APCOA.

6.Im Übrigen haftet APCOA nach den folgenden Bestimmungen:

a)Hat APCOA aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet APCOA beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

b)Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von APCOA für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für APCOA in dieser Ziffer vorgesehene Haftungsbeschränkung entsprechend.

c)Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden von APCOA bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

V.    Kündigung

1.Dieser Nutzungsvertrag kann durch den Kunden jederzeit durch Erklärung in Textform gegenüber APCOA mit Wirkung zum Monatsende gekündigt werden. 

2.APCOA kann diesen Nutzungsvertrag durch Erklärung gegenüber dem Kunden mit einer Frist von einem Monat kündigen; die Einhaltung eines bestimmten Kündigungstermins ist nicht erforderlich. 

APCOA ist darüber hinaus berechtigt, diesen Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor im Falle:

-des Missbrauchs oder der Manipulation der APCOA FLOW Services (z.B. vertragswidrige Verwendung des APCOA FLOW - Zugangsmediums),

-des Zahlungsverzuges des Kunden,

-des Verstoßes gegen gesetzliche oder ordnungsbehördliche Vorschriften,

-der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten.

Eine außerordentliche Kündigung durch APCOA ist in den vorgenannten Fällen nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung, die in Textform (§ 126 b BGB, Bsp.: E-Mail, Fax) an den Kunden zu richten ist, zulässig.

VI.Sperrung des APCOA FLOW-Benutzerkontos

1.Nach Vertragsbeendigung ist APCOA zur sofortigen Sperrung des Benutzerkontos berechtigt. 

2.Ferner behält sich APCOA das Recht vor, das Benutzerkonto zu sperren, wenn APCOA zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist und/oder wenn ungewöhnliche Transaktionen des Kunden den Verdacht einer Straftat oder sonstigen missbräuchlichen Nutzung nahe legen. 

VII.Kundenservice

Für die APCOA FLOW Services stellt APCOA dem Kunden nach freiem Ermessen einen telefonischen APCOA FLOW Kundenservice zur Verfügung. Die Telefonnummer für den APCOA FLOW Kundenservice sowie die Verfügbarkeitszeiten finden sich in der APCOA FLOW App oder auf der APCOA FLOW Website. Für einen Anruf beim APCOA FLOW Kundenservice fallen lediglich die Gesprächskosten des Telekommunikationsdiensteanbieters an.

VIII. Datenschutz

1.Zur Umsetzung des Vertragsverhältnisses erhebt APCOA Daten des Kunden. Dabei werden die rechtlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und die für APCOA geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen beachtet. 

APCOA schützt die personenbezogenen Daten des Kunden und nutzt diese ausschließlich, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder der Kunde in eine Nutzung eingewilligt hat; nähere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung, die über die APCOA FLOW App und die APCOA FLOW Website abrufbar ist. 

2.An sonstigen Daten, insbesondere technischen Daten, die entweder keinen Personenbezug aufweisen oder deren Personenbezug entfernt wurde (anonymisierte Daten), räumt der Kunde APCOA das nicht ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht ein.

IX.Gerichtsstand, anwendbares Recht

1.Soweit ein Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den APCOA FLOW Services.

2.Ist der Kunde Verbraucher, kann APCOA ihn nur bei dem für seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht verklagen; der Kunde kann APCOA dagegen neben dem für seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht an jedem gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand verklagen.

3.Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den APCOA FLOW Services, der App und diesen Nutzungsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt abweichend hiervon das Recht des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

X. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne der vorstehenden Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

XI. Streitbeilegung

APCOA ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.

 

nach oben


Besondere Nutzungsbedingungen für den APCOA FLOW Parkservice

(Stand Oktober 2022)

 

A.    Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

I.    Die APCOA Deutschland GmbH, Luftfrachtzentrum 605/6, 70629 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, unter der Nr. HRB 221831 („APCOA“) bietet über die APCOA FLOW App und die APCOA FLOW Website unter anderem einen Parkservice an, der es dem registrierten APCOA FLOW Kunden ermöglicht, mittels eines APCOA FLOW Zugangsmediums (z.B. APCOA FLOW Chip, Kfz-Kennzeichen) kontaktlos in bzw. aus den von APCOA FLOW umfassten Parkhäusern, Parkgaragen und Parkplätzen („Parkierungsanlagen“) ein- und auszufahren. Die bargeldlose Abrechnung und Bezahlung der damit verbundenen Parkvorgänge erfolgt automatisch über das Benutzerkonto des Kunden (im Folgenden insgesamt als „APCOA FLOW Parkservice“ bezeichnet).
APCOA FLOW Zugangsmedien sind IT-basierte Zugangsmedien. Hierzu gehört der von APCOA zur Verfügung zu stellende APCOA FLOW Chip. Daneben kann der Kunde in den technisch dafür ausgerüsteten und als solche von APCOA ausgewiesenen Parkierungsanlagen auch das Kfz-Kennzeichen als Zugangsmedium nutzen, sofern er diesen Service (im Folgenden als „Kfz-Kennzeichenerkennung“ bezeichnet) in der APCOA FLOW App gebucht hat.

II.    Voraussetzung für die Nutzung des vorstehenden APCOA FLOW Parkservices ist, dass der Kunde über die APCOA FLOW App ein Benutzerkonto eröffnet hat. Der Zugang zu und die Nutzung von APCOA FLOW Services im Allgemeinen richtet sich nach den Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen für APCOA FLOW.

III.    Weitere Voraussetzung für Nutzung des APCOA FLOW Parkservices ist die Bereitstellung eines APCOA FLOW Chips und/oder die Hinterlegung und Aktivierung des Kfz-Kennzeichens, das für die Ein- und Ausfahrt in bzw. aus der Parkierungsanlage genutzt werden soll (APCOA FLOW Chip und Kfz-Kennzeichen nachfolgend zusammen auch einzeln „APCOA FLOW-Zugangsmedium“) und zusammen („APCOA FLOW-Zugangsmedien“) genannt.

IV.    Die Bereitstellung und Nutzung der APCOA FLOW Zugangsmedien sowie die Nutzung des APCOA FLOW Parkservices sind Gegenstand der nachfolgenden Besonderen Nutzungsbedingungen für den APCOA FLOW Parkservice (im Folgenden als „BNB APCOA FLOW Parken“ bezeichnet), die der Kunde als rechtlich verbindlich anerkennt.

V.    Die Vermietung von Stellplätzen in einer Parkierungsanlage ist nicht Gegenstand dieser BNB APCOA FLOW Parken, sondern eines gesonderten Mietvertrages, der durch Einfahren in eine Parkierungsanlage zustande kommt. Der Inhalt des Mietvertrags richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Einfahrens vor Ort aushängenden Allgemeinen Einstellbedingungen („AEB“) und Preisliste („Tarifübersicht“), sofern in diesen BNB APCOA FLOW Parken nichts anderes vereinbart ist.  
Auf den Abschluss eines Mietvertrags über einen Stellplatz wird durch die Registrierung für den APCOA FLOW Parkservice kein Anspruch begründet.
Nutzt der Kunde für das Ein- und Ausfahren in bzw. aus einer Parkierungsanlage ein APCOA FLOW Zugangsmedium, erfolgt die Abrechnung über diesen Parkvorgang nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen (vgl. dazu unten D.III).

B.    Allgemeine Vertragsbedingungen

I.    Vertragsschluss:

  1. Mit der Bereitstellung des Buchungssystems der APCOA FLOW App und der APCOA FLOW Website ist kein rechtsverbindliches Angebot von APCOA verbunden. Es handelt sich lediglich um eine unverbindliche Aufforderung an den APCOA FLOW Kunden zur Unterbreitung eines Angebotes zum Abschluss eines Vertrages zur Bereitstellung und Nutzung der APCOA FLOW Zugangsmedien sowie zur Nutzung des APCOA FLOW Parkservices gemäß den nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
    Indem der Kunde die Schaltfläche „Bestellung bestätigen“ anklickt, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung und Nutzung der APCOA FLOW Zugangsmedien und die Nutzung des APCOA FLOW Parkservices ab.
  2. Der Kunde hat in der für den Buchungsprozess vorgesehenen Eingabemaske in der APCOA FLOW App die für den Vertragsabschluss erforderlichen Pflichtangaben (Adress- und Zahlungsdaten) einzutragen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar.
    Alle Eingaben des Kunden sind unmittelbar vor Abgabe des Angebotes auf einen Blick sichtbar und können abschließend überprüft und bei Bedarf korrigiert werden.
    Nachdem der Kunde alle erforderlichen Pflichtangaben eingegeben hat, muss er die vorliegenden BNB APCOA FLOW Parken sowie die Datenschutzerklärung von APCOA FLOW akzeptieren, indem er ein Häkchen in dem zugehörigen Eingabefeld setzt. Am Ende des Bestellvorganges klickt der Kunde auf die Schaltfläche „Bestellung bestätigen“. Hierdurch gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages über die kostenlose Lieferung und die Nutzung des APCOA FLOW Zugangsmediums ab.
  3. Die Annahme durch APCOA erfolgt entweder durch ausdrückliche Erklärung per in der App, per E-Mail oder durch Zusendung des APCOA FLOW Chip. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss des Vertrages. APCOA ist berechtigt, die Annahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Sofern der Kunde die Kfz-Kennzeichenerfassung in den technisch hierfür ausgestatteten APCOA FLOW – Parkierungsanlagen nutzen möchte, hat er innerhalb der APCOA FLOW App das Kfz-Kennzeichen zu hinterlegen. Der Kunde darf ausschließlich Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen in der APCOA FLOW App hinterlegen, zu deren Nutzung und Hinterlegung er berechtigt ist. Eine Berechtigung liegt vor, wenn er i) als Halter des angemeldeten Fahrzeugs eingetragen ist oder ii) vom eingetragenen Halter des angemeldeten Fahrzeuges zur Nutzung des Fahrzeuges und zur Hinterlegung des Kfz-Kennzeichens in der APCOA FLOW App ermächtigt wurde. APCOA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung nachzuprüfen.  Die Angabe des Kfz-Kennzeichens ist obligatorisch für die Nutzung der Kfz-Kennzeichenerfassung. Neben diesen obligatorischen Daten kann der Kunde freiwillig zusätzliche Informationen zum Hersteller und/oder zur Marke seines Fahrzeuges in der APCOA FLOW App hinterlegen („freiwillige Daten“). Um das Kfz-Kennzeichen für die Nutzung des APCOA-FLOW-Parkservice zu aktivieren, muss der Kunde bestätigen, dass er zur Hinterlegung des Kfz-Kennzeichens berechtigt ist, indem er das Häkchen in dem zugehörigen Eingabefeld setzt. Durch die Aktivierung des Kfz-Kennzeichens bestätigt der Kunde, dass er diese Information zur Kennzeichenerfassung zur Kenntnis genommen und verstanden hat. Sollte er nicht Halter des Fahrzeuges sein, dessen Kfz-Kennzeichen er hinterlegt hat, bestätigt der Kunde, dass der Halter von ihm informiert wurde und dieser mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seines Kfz-Kennzeichens einverstanden ist.

II.    Bedingungen für den Vertragsschluss

  1. Eine gewerbliche Nutzung des APCOA FLOW Parkservices als Flottenlösung ist nur nach gesonderter Vereinbarung mit APCOA zulässig.
  2. Wirksame Verträge mit APCOA können nur von volljährigen Personen eingegangen werden. Der Vertrag ist nicht übertragbar.

C.    APCOA FLOW Zugangsmedien

I.    APCOA FLOW Chip

  1. Lieferung des APCOA FLOW Chip
    Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung des APCOA FLOW Chips innerhalb von 4 Wochen an die vom Kunden im Rahmen der Bestellung angegebene Adresse
    APCOA ist ausnahmsweise nicht zur Lieferung des bestellten APCOA FLOW Chips verpflichtet, wenn der APCOA FLOW Chip seitens APCOA ordnungsgemäß bestellt, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig an APCOA geliefert wurde (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass APCOA die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten hat und Sie über diesen Umstand unverzüglich informiert wurden. Zudem darf APCOA nicht das Risiko der Beschaffung des bestellten APCOA FLOW Chips übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit des APCOA FLOW Chips wird APCOA dem Kunden von ihm bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. APCOA übernimmt nicht das Risiko, einen bestellten APCOA FLOW Chip besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko). Dies gilt auch bei der Bestellung eines APCOA FLOW Chips, der nur seiner Art und seinen Merkmalen nach beschrieben ist (Gattungsware). APCOA nur zur Lieferung aus ihrem Warenvorrat und der von APCOA bei ihrem Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.
  2. Kein Ersatz bei Diebstahl oder Verlust
    Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie bei einer vom Kunden zu vertretenden Funktionsbeeinträchtigung (insbesondere der digitalen Lesbarkeit) des ihm gehörenden APCOA FLOW Chips leistet APCOA keinen Ersatz. Der Kunde kann jedoch kostenpflichtig ein Ersatzmedium bei APCOA erwerben.

II.    Kfz-Kennzeichenerkennung

  1. Voraussetzung für die Nutzung des APCOA FLOW Parkservices mittels Kfz-Kennzeichenerkennung ist, dass der berechtigte Kunde im Rahmen seiner Registrierung für den APCOA-FLOW-Parkservice das Kfz-Kennzeichen des von ihm berechtigt genutzten Fahrzeuges in seinem Benutzerkonto hinterlegt hat.
  2. Der Kunde hat die Möglichkeit, in seinem Benutzerkonto in der APCOA FLOW App mehrere Kfz-Kennzeichen als Zugangsmedium für den APCOA FLOW Parkservice zu hinterlegen.
  3. Eine Änderung des hinterlegten Kfz-Kennzeichens, z.B. bei einem Fahrzeugwechsel, oder die Ergänzung weiterer Kfz-Kennzeichen sind jederzeit innerhalb der APCOA FLOW App möglich.
  4. Die Nutzung des APCOA FLOW Parkservices mittels Kfz-Kennzeichenerkennung ist ausschließlich in den technisch dafür ausgerüsteten Parkierungsanlagen von APCOA möglich. Die entsprechenden Parkierungsanlagen werden von APCOA ausgewiesen.
  5. Das Kfz-Kennzeichen wird jeweils bei Ein- und Ausfahrt des Fahrzeuges in bzw. aus der jeweiligen Parkierungsanlage durch Kameras erfasst. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeuges bei der Ein- und Ausfahrt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgestaltet und angebracht, nicht verschmutzt und gut lesbar ist.
  6. Bei einer Fehlfunktion der Kfz-Kennzeichenerfassung oder im Falle, dass ein Kfz-Kennzeichen, z.B. aufgrund von Verschmutzung, nicht lesbar sein sollte, kann der Kunde über die Gegensprechanlage an der Ein- oder Ausfahrt der jeweiligen Parkierungsanlage Kontakt zur zentralen Leitstelle von APCOA aufnehmen.

D.    Nutzungsbedingungen für die Nutzung der APCOA FLOW Zugangsmedien

I.    Leistungsumfang von APCOA FLOW

  1. APCOA gestattet dem APCOA FLOW Kunden, die APCOA FLOW Zugangsmedien zur kontaktlosen Ein- und Ausfahrt in die in der APCOA FLOW App und auf der APCOA FLOW Website ausgewiesenen APCOA FLOW Parkierungsanlagen zu nutzen
    Die Nutzung des APCOA FLOW Parkservices ist entgeltlich. Alle Leistungen die vom APCOA FLOW Kunden in Anspruch genommen werden, gehen zu Lasten seines Benutzerkontos. Die Zahlung der angefallenen Entgelte erfolgt wie unter D.III näher geregelt.
  2. Eine Übersicht der jeweils über APCOA FLOW nutzbaren Parkierungsanlagen kann über die APCOA FLOW App und auf der APCOA FLOW Website abgerufen werden. APCOA verpflichtet sich jedoch ausdrücklich nicht, bestimmte Parkierungsanlagen oder eine bestimmte Anzahl dauerhaft für den APCOA FLOW Parkservice auszurüsten oder verfügbar zu halten. In den Parkierungsanlagen werden keine Stellplätze für APCOA FLOW Kunden reserviert. APCOA leistet keine Gewähr dafür, dass in den Parkierungsanlagen Stellplätze für APCOA FLOW Kunden verfügbar sind.
  3. Für den APCOA FLOW Parkservice stellt APCOA dem Kunden einen telefonischen APCOA FLOW Kundenservice zur Verfügung. Die Telefonnummer für den APCOA FLOW Kundenservice sowie die Verfügbarkeitszeiten finden sich in der APCOA FLOW App oder auf der APCOA FLOW Website. Für einen Anruf beim APCOA FLOW Kundenservice fallen lediglich die Gesprächskosten des Telekommunikationsdiensteanbieters an.

II.    Sonstige Pflichten des Kunden

  1. Nutzt der Kunde zur Einfahrt in einer APCOA FLOW Parkierungsanlage das APCOA FLOW Zugangsmedium, darf der Kunde nicht gleichzeitig ein Parkticket lösen; andernfalls können doppelte Parkentgelte anfallen.
    Es steht dem Kunden jedoch jederzeit frei, APCOA FLOW nicht zu nutzen; APCOA empfiehlt dies, wenn der Kunde Sonder- und Pauschaltarife oder Rabatte für bestimmte Mieter (z.B. händlerbezogene Rabattierungen) in Anspruch nehmen will, die bei der Nutzung von APCOA FLOW nicht gelten (s. unten D.III.6).
  2. Der APCOA FLOW Kunde steht für alle Handlungen, die unter Einsatz seines APCOA FLOW Zugangsmediums, seiner Emailadresse und/oder seines Passworts erfolgen, gegenüber APCOA wie für seine eigenen ein. Die diesbezüglichen Aufzeichnungen von APCOA werden von den Parteien als vermutungsweise richtig, vollständig und beweiskräftig anerkannt. Das Zugangsmedium (APCOA FLOW Chip oder Kfz-Kennzeichen) darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden. Im Falle der Nutzung von Kfz-Kennzeichen muss der Nutzer entweder Zulassungsinhaber sein oder die Verfügungsberechtigung über die hinterlegten KFZ-Kennzeichen besitzen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen von persönlichen Daten (insbesondere Wohn- oder Dienstanschrift, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, Kfz-Kennzeichen) APCOA unverzüglich mitzuteilen bzw. in seinem Benutzerkonto entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist APCOA berechtigt, dem Kunden die entsprechenden Mehraufwendungen sowie etwaige weitere Kosten einer Meldeauskunft, einer Auskunft aus der Zulassungsdatei und/oder einer Rücklastschrift in Rechnung zu stellen.
  4. Der APCOA FLOW Chip ist entsprechend den überlassenen Benutzerhinweisen anzubringen bzw. zu verwenden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, den APCOA FLOW Chip mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und zu verwenden, um ein Abhandenkommen und seine missbräuchliche Verwendung auszuschließen. Er ist weiter verpflichtet, eine unberechtigte Verwendung und das Abhandenkommen des APCOA FLOW Chips, z.B. den Verlust, Diebstahl oder Besitz eines Unberechtigten, unverzüglich über folgende Kontaktdaten an APCOA zu melden, damit es gesperrt werden kann: flow@apcoa.de oder Telefon 0711/30570305
    Dies gilt auch bei einem entsprechenden Verdacht. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist unverzüglich bei der Polizei zu melden; der Kunde ist verpflichtet, APCOA eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
    Ab 30 Minuten nach dem Zeitpunkt der Meldung haftet der Kunde nicht mehr für eine missbräuchliche Nutzung des APCOA FLOW Chips. Für missbräuchliche Nutzung vor diesem Zeitpunkt haftet der Kunde nur dann, wenn er durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten, wie z.B. der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung des APCOA FLOW Chips, zum Missbrauch beigetragen hat.
  5. Ist der APCOA FLOW Chip in seiner Funktion gestört oder zerstört oder schließt der Kunde den weiteren Gebrauch aus, so ist er dazu verpflichtet dies unverzüglich APCOA zu melden.
  6. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Entrichtung angefallener Entgelte an APCOA. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die hinterlegten Zahlungsmodalitäten gültig und in entsprechender Höhe gedeckt sind bzw. ein genügend großer Verfügungsrahmen eingeräumt ist.

III.    Bezahlung der Stellplatzmiete bei Nutzung des APCOA FLOW Parkservices

  1. Die Überlassung und Nutzung von Stellplätzen durch APCOA an den Kunden ist Gegenstand eines gesonderten Mietvertrags, der mit Einfahren in die Parkierungsanlage zustande kommt (s. oben A.V).
  2. Die Zahlung der von APCOA erhobenen Parkentgelte kann durch die im Rahmen des Registrierungsprozesses angezeigten und die vom Kunden ausgewählte Zahlungsart erfolgen.
  3. Dem Kunden stehen grundsätzlich folgende Zahlungsarten zur Verfügung.
    a)    Kreditkarte: Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kundenkontos nach jedem Parkvorgang gemäß den Vereinbarungen zwischen Kreditkartenbetreiber und dem Kunden. Im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der Kunde, die ausstehenden Parkentgelte zzgl. eventuell angefallener Kosten innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören u.a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen.
    b)    Bankeinzug (SEPA-Lastschrift): Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgen nach jedem Parkvorgang nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung) von APCOA an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift unter Angabe der Gläubiger ID und Mandatsreferenz angekündigt. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE34ZZZ00000566807. Die Frist für diese Vorabankündigung bis zur Kontoabbuchung beträgt zwei Bankarbeitstage. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. APCOA kann von dem Kunden die schriftliche Bestätigung des Lastschriftmandates verlangen, soweit aus Formgründen erforderlich.
    Hinweis: Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass die fällige Forderung auch bei einer Rücklastschrift bestehen bleibt.
    Der Kunde kann durch Mitteilung in Textform (§ 126 b BGB, Bsp.: E-Mail, Fax) an APCOA die Zahlungsart (SEPA-Lastschrift oder Kreditkartenzahlung) ändern und/oder das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen.
    c)    PayPal: Der Kunde wird im Registrierungsprozess auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um diese Zahlungsart nutzen zu können, muss der Kunde bei PayPal registriert sein, sich mit den Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an APCOA bestätigen. Die Belastung des PayPal-Kontos erfolgt unmittelbar nach jedem Parkvorgang. Weitere Informationen hierzu finden sich unter www.paypal.com.
  4. Der Kunde erhält eine transaktionsbasierte Abrechnung der abgeschlossenen Parkvorgänge.
  5. Die Rechnung wird an den Kunden via Email an die von ihm im Benutzerkonto angegebene Email-Adresse versendet.
  6. Etwaige Sonder- und Pauschaltarife oder Rabatte für bestimmte Mieter (z.B. händlerbezogene Rabattierungen) gelten bei Nutzung von APCOA FLOW nicht. Die Höhe der Miete berechnet sich vielmehr bei Nutzung von APCOA FLOW allein anhand der tatsächlichen Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt (Mietzeit) und nach den Tarifen, die nach der in der jeweiligen Parkierungsanlage gültigen Tarifliste für den allgemeinen Publikumsverkehr gelten.
  7. Nutzt der Kunde für die Einfahrt in eine Parkierungsanlage das APCOA FLOW Zugangsmedium, entfallen das Ziehen eines Parktickets und die Entrichtung des vom Kunden geschuldeten Parkentgeltes an der Kasse.
    Sofern der Kunde jedoch entgegen diesen Nutzungsbestimmungen beim Einfahren in die Parkierungsanlage ein Ticket an der Schrankenanlage zieht, scheidet die Abrechnung auf der Grundlage dieses APCOA FLOW Nutzungsvertrages aus und das Parkentgelt ist vom Kunden an dem in der Parkierungsanlage stehenden Kassenautomaten oder bei dem hierzu autorisierten Kassierpersonal zu entrichten.
  8. Sollte während der Parkzeit ein Defekt an dem APCOA FLOW Chip eintreten oder die Kfz-Kennzeichenerkennung nicht funktionieren, kann der Kunde an der Ausfahrt mit der Parkleitzentrale von APCOA über eine Gegensprechanlage Kontakt aufnehmen. Nach Abgleich der Identifikationsnummer des APCOA FLOW Chips bzw. des Kfz-Kennzeichens sowie Validierung durch selektive Kundendaten wird dann manuell die Ausfahrt ermöglicht.

IV.    Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von APCOA nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von APCOA steht.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Aufrechnung bzw. das Ausüben eines Zurückbehaltungsrechtes ist APCOA in Textform mitzuteilen.

V.    Sperrung des APCOA FLOW Zugangsmediums

  1. APCOA ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die jeweils für sein Benutzerkonto hinterlegten APCOA FLOW Zugangsmedien bis zur vollständigen Zahlung der rückständigen Beträge zu sperren.
  2. Nach Vertragsbeendigung ist APCOA zur Sperrung der für das Benutzerkonto hinterlegten APCOA FLOW Zugangsmedien berechtigt.
  3. Ferner behält sich APCOA das Recht vor, die für das Benutzerkonto hinterlegten Zugangsmedien zu sperren, wenn APCOA zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist und/oder wenn ungewöhnliche Transaktionen den Verdacht einer Straftat oder sonstigen missbräuchlichen Nutzung nahelegen.

VI.    Verantwortlichkeit APCOA, Haftung

  1. APCOA ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des APCOA FLOW Parkservices und der APCOA FLOW App entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Fahrer des Fahrzeugs durch die Nutzung des APCOA FLOW Parkservices bzw. der APCOA FLOW App während der Fahrt vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird und dies zu Unfällen führt.
  2. APCOA ist nicht verantwortlich für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde für das Benutzerkonto ein ungeeignetes Passwort gewählt oder das Passwort nicht sicher verwahrt hat oder für Schäden, die durch einen Dritten verursacht werden, dem der Kunde den Zugriff auf die APCOA FLOW Parkservices ermöglicht hat.
  3. APCOA ist nicht verantwortlich für datenschutzrechtliche Verstöße des Kunden oder von Dritten, denen der Kunde die Zugriffsmöglichkeit auf den APCOA FLOW Parkservice eingeräumt hat.
  4. Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass die Möglichkeit der Nutzung der APCOA FLOW Serviceleistungen, wie beispielsweise das schrankenlose Ein- und Ausfahren in bzw. aus der Parkierungsanlage, die Internetnutzung sowie die Möglichkeit zum Empfang von SMS- , Push- bzw. E- Mail - Benachrichtigungen sowie der Erhalt eines GPS - Standorts von der Funktion des Mobiltelefons, der (mobilen) Netzwerke und weiteren Dienstleistungen Dritter abhängig sind.
    Bei einer Fehlfunktion des APCOA FLOW Chips kann der Kunde über Gegensprechanlage an der Ein- oder Ausfahrt der Parkierungsanlage Kontakt zur zentralen Leitstelle von APCOA aufnehmen, die sich um eine unverzügliche Behebung des Problems bemühen wird. Sollte eine Problembehebung nicht möglich sein und der Kunde dennoch in die Parkierungsanlage einfahren wollen, hat er bei der Einfahrt ein Ticket zu ziehen und das Parkentgelt vor der Ausfahrt am Kassenautomaten oder bei dem hierzu autorisierten Kassierpersonal von APCOA zu entrichten.
  5. APCOA ist nicht für solche Schäden verantwortlich, die auf die unzureichende Funktionsfähigkeit oder den völligen Ausfall des Mobiltelefons beziehungsweise der Netzwerke oder Dienstleistungen von Dritten zurückzuführen sind, wie beispielsweise auf den nicht (rechtzeitigen) Empfang eines SMS-, Push- oder E- Mail - Benachrichtigung. Dies beinhaltet auch Fälle höherer Gewalt gemäß nachfolgender Ziffer 6.
  6. In Fällen höherer Gewalt, etwa bei Störungen in der Telekommunikations-Infrastruktur (Internet), nationalen Unruhen, Mobilisierung, Krieg, Pandemien, Verkehrssperrungen, Streiks, Ausschluss, DoS- Angriffen (Denial of Service Attacken), DdoS- Angriffen (Distributed Denial of Service Attacken), Betriebsstörungen, Stagnationen bei der Zulieferung, Brand, Überschwemmung, bei denen APCOA an der Erbringung der Services gehindert wird, so dass die Vertragserfüllung vernünftigerweise nicht von APCOA verlangt werden kann, entfällt die Leistungspflicht von APCOA.
  7. Im Übrigen haftet APCOA nach den folgenden Bestimmungen:
    a)    Hat APCOA aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet APCOA beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
    b)    Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von APCOA für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für APCOA in dieser Ziffer vorgesehene Haftungsbeschränkung entsprechend.
    c)    Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden von APCOA bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

VII.    Vertragsdauer und Kündigung, Sperrung der Zugangsmedien, offene Entgelte

  1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Eine Kündigung kann ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (per Fax, Post, oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung erfordert in jedem Falle die Angabe der entsprechenden Kundennummer. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. APCOA ist zur fristlosen Kündigung insbesondere berechtigt bei Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung der Parkhäuser / Parkplätze, unrichtigen Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung, Kartenmissbrauch. In diesem Fall werden die zu diesem Zeitpunkt offenen Parkentgelte sofort zur Zahlung fällig.
  4. Nach Vertragsbeendigung werden die für das Benutzerkonto hinterlegten Zugangsmedien gesperrt.
  5. Sollten bei Beendigung dieses Vertrages auf dem Kundenkonto noch Parkentgelte offen sein oder sich das Fahrzeug noch in einer Parkierungsanlage von APCOA befinden, so werden die offenen Park- und Serviceentgelte umgehend nach Abschluss des Parkvorgangs über die angegebene Zahlungsmodalität eingezogen. Etwaig erhaltenes Guthaben verfällt bei Kündigung und kann nicht ausgezahlt werden.

E.    Schlussbestimmungen

I.    Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Soweit ein Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den APCOA FLOW Park Services.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, kann APCOA ihn nur bei dem für seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht verklagen; der Kunde kann APCOA dagegen neben dem für seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht an jedem gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand verklagen.
  3. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den APCOA FLOW Park Services, der App und diesen Nutzungsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt abweichend hiervon das Recht des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

II.    Änderung und Ergänzung dieser AGB
APCOA behält sich das Recht vor, diese Besonderen Nutzungsbedingungen bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen) oder ähnlich gravierender und zwingender Änderungen der Umstände in einer für den Kunden zumutbaren Weise angemessen nachträglich und nur mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. APCOA ist dabei verpflichtet dem Kunden die geänderten bzw. ergänzten AGB mitzuteilen und die entsprechenden Änderungen oder Ergänzungen deutlich hervorzuheben.
Sollte der Kunde nicht mit den Änderungen bzw. Ergänzungen einverstanden sein, so kann er innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen bzw. Ergänzungen als genehmigt. APCOA wird in der vorbezeichneten Mitteilung besonders auf das Widerspruchsrecht, die Bedeutung des Verhaltens und auf die resultierenden Rechtsfolgen in der Mitteilung hinzuweisen.
Der oben beschriebene Änderungsmechanismus findet keine Anwendung für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.

III.    Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

IV.    Streitbeilegung
APCOA ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.

F.    Widerrufsbelehrung

Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also den Kauf zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Übergabe der Ware an Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (APCOA Deutschland GmbH, Luftfrachtzentrum 605/6, 70629 Stuttgart, Telefon: +49 711 94791 - 0, Telefax: +49 711 94791 - 758, E-Mail: customerservice@apcoaflow.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An APCOA Deutschland GmbH, Luftfrachtzentrum 605/6, 70629 Stuttgart, Telefax: +49 711 94791 - 758, E-Mail: customerservice@apcoaflow.com:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

 

APCOA FLOW Empfehlen

Rechtliche Hinweise zur Weiterempfehlung von APCOA FLOW

Veranstalter der Aktion zur Weiterempfehlung von APCOA FLOW ist die APCOA Deutschland GmbH, Am Luftfrachtzentrum 605/6, 70629 Stuttgart.

Als Neukunde hinterlegen Sie bei der Registrierung den vom Werbenden erhaltenen Empfehlungscode. Auf Ihren ersten Parkvorgang in einer unserer APCOA FLOW Parkierungsanlagen erhalten Sie anschließend automatisch einen einmaligen Park-Rabatt von 10 € auf diese Parktransaktion.

Als Werbender erhalten Sie Ihren 10 € Park-Rabatt auf den nächsten Parkvorgang in einer unserer APCOA FLOW Parkierungsanlagen. Voraussetzung ist, dass der geworbene Neukunde Ihren persönlichen Weiterempfehlungscode bei der Registrierung hinterlegt und seine erste Parktransaktion erfolgreich abgeschlossen hat. 

Ein eventuelles Restguthaben nach Beendigung der Parktransaktion verfällt. Der Rabatt ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Rabatts ist ausgeschlossen. Die Rabattaktion ist nicht kombinierbar mit anderen Angeboten/Aktionen der APCOA Deutschland GmbH. Die Rabattaktion unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 
 

Bargeldlos parken!  Zur Park-App