Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

APCOA PARKING Deutschland GmbH

Postfach 23 04 63
D-70624 Stuttgart (Flughafen) 

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin


Internet: www.berlin-airport.de

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

APCOA PARKING Deutschland GmbH
Der Datenschutzbeauftragte
Postfach 23 04 63
D-70624 Stuttgart (Flughafen)

E-Mail: datenschutz(at)apcoa.de 

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Konzerndatenschutzbeauftragter
12521 Berlin

E-Mail: datenschutz(at)berlin-airport.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Die Kennzeichenerfassung erfolgt zum Zweck der ticket- und kontaktlosen Erfassung der Ein- und Ausfahrtzeiten, zur Bestimmung der jeweiligen Gesamtverweildauer und Tarifberechnung sowie zur Verkehrsflussoptimierung. Rechtsgrundlage ist die Wahrung der berechtigten Interessen der Verantwortlichen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO.

Berechtigte Interessen, die verfolgt werden:

Das berechtigte Interesse liegt in der Möglichkeit zur ticketlosen Abrechnung der Nutzung. Darüber hinaus liegt das berechtigte Interesse in der Gewährleistung einer störungsfreien Bereitstellung der Flughafenterminalvorfahrt, der Verhinderung von Staus oder Unerreichbarkeit der Terminalvorfahrt durch den Missbrauch der kostenlosen Nutzungsmöglichkeit für Kurzzeitparken (Kiss & Ride).

Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:

Die erhobenen Kfz-Kennzeichen werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind, spätestens jedoch 24 Stunden nach der Ausfahrt.  

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen:

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart; Tel.: 0711/615541-0, FAX; 0711/615541-15; E-Mail: poststelle[at]lfdi.bwl.de.

Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
nach Art. 26 Abs. 2 S. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?

Bei der Kennzeichenerfassung an der Terminalvorfahrt zum BER arbeiten die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und APCOA PARKING Deutschland GmbH (APCOA) zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung von persönlichen Daten. Die Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DSGVO).

Für welche Prozessabschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?

Die Parteien erheben bei der Einfahrt zur Terminalvorfahrt am BER das Kfz-Kennzeichen des genutzten Fahrzeuges. Hierzu wird mittels OCR-Technik das Kennzeichnen ausgelesen und im Parkraumbewirtschaftungssystem der APCOA gespeichert. Vor der Einfahrt prüft das Parkraumbewirtschaftungssystem, ob das dem Kennzeichen zugeordnete Fahrzeug innerhalb eines den Nutzungsbedingungen entsprechenden Zeitintervalls in den Terminalvorfahrtsbereich eingefahren ist, um die Nutzungsbedingungen und die hiermit verbundene Vergütungspflicht prüfen bzw. umsetzen zu können.
Bei der Ausfahrt aus dem Terminalvorfahrtbereich wird das Kfz-Kennzeichen erneut ausgelesen und im Parkraumbewirtschaftungssystem als Ausfahrt hinterlegt. Das Ausfahrtdatum bewirkt die Datenlöschung zum Ende des jeweiligen Nutzungstages.

Was haben die Parteien vereinbart?

Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben die Parteien vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO.

Diese Vereinbarung ist notwendig, da bei der Kennzeichenerfassung personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten verarbeitet werden, die entweder von Partei 1 oder Partei 2 betrieben werden und da die personenbezogenen Daten von den Parteien zu unterschiedlichen Zwecken verarbeitet werden.

 

Prozessabschnitt Erfüllung der Pflichten durch:
Kennzeichenverarbeitung zur Einfahrt und Tarifabrechnung (Parkraumbewirtschaftung)APCOA
Kennzeichenverarbeitung zum Abgleich von Mehrfacheinfahrten am gleichen Tag bzw. in einem definierten Zeitintervall gem. NutzungsbedingungenAPCOA
ZahlvorgangAPCOA

 

Was bedeutet das für Betroffene?

Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:

  • Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist
    - APCOA für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in der Kennzeichenerfassung, der Parkraumbewirtschaftung sowie beim Bezahlsystem zuständig und entscheidet über die eingesetzte Technik und den Umfang der Datenverarbeitung sowie
    - Die FBB für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit dem Abgleich von Kfz-Kennzeichen gegen Datenbankeinträge desselben Tages, die nicht länger als den Nutzungsbedingungen entsprechende Zeitintervalle zurückliegen, zuständig. Die Technik für diese Anwendung betreibt APCOA.
  • APCOA macht den betroffenen Personen die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen.
  • Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.
  • Datenschutzrechte können sowohl bei der FBB als auch bei APCOA geltend gemacht werden. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden.

 

 
 

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